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Krankheitsbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

Veröffentlicht am: 30.03.2017


Urteil vom 18.08.2016 – 5 SA 77/16
Häufige Kurzerkrankungen können eine ordentliche Kündigung rechtfertigen wenn folgende Gründe vorliegen:

1. Eine negative Gesundheitsprognose für die Zukunft.
2. Eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen eingetreten ist, die sowohl in der wirtschaftlichen Belastung als auch in Betriebsablaufstörungen liegen kann.
3. Wenn eine Interessenabwägung, dass die Beeinträchtigung dem Arbeitgeber billigerweise nicht mehr zugemutet werden können.

Eine Ergotherapeutin, die seit 1977 in einer Rheumaklinik beschäftigt war, hatte seit 2005 sehr hohe krankheitsbedingte Ausfälle. (z.B. im 2010, 112 versäumte Tage und 2011, 71 versäumte Tage) Die über elf Jahre entstandenen Entgeltfortzahlungskosten beliefen sich auf rund 60.000€. Ein Sachverständigengutachten zeigte zudem, dass die Ergotherapeutin an einer depressiven und somatoformen Störung leide, welche nach drei depressiven Episoden mit 90 prozentiger Wahrscheinlichkeit wieder auftauchen werde. Aufgrund dieser Sachlage war das Gericht der Überzeugung, dass dem Krankenhausträger eine weitere Betriebszugehörigkeit, trotz der langen Betriebszugehörigkeit und dem Alter der Klägerin, nicht länger zugemutet werden könne.