Inbezugnahme von Tarifverträgen

Wie in Ziffer 1.2. Ihres Arbeitsvertrages bzw. in Ziffer 15.2. der Niederschrift über wesentliche Vertragsbedingungen beschrieben, liegen die Tarifverträge zur Einsichtnahme in unseren Geschäftsräumen für Sie aus. Zudem können Sie die Tarifverträge in digitaler Form hier einsehen:

iGZ-DGB Tarifwerk – Tarifbroschüre:

 

Branchenzuschläge – Tarifbroschüren: