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BGV – Berufsgenossenschaftliche Vorschriften


Die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) sind die von den deutschen Berufsgenossenschaften erlassenen Unfallverhütungsvorschriften, die den Zweck haben, das Unfalls- und Krankheitsrisiko möglichst gering zu halten. Die Vorschriften müssen zum Zweck der Vorbeugung von Arbeitsunfällen geeignet sein.
Sie werden in vier Kategorien eingeteilt:

  • Kategorie A: Allgemeine Vorschriften und betriebliche Arbeitsschutzorganisation
  • Kategorie B: Einwirkungen
  • Kategorie C: Betriebsart und Tätigkeiten
  • Kategorie D: Arbeitsplatz und Arbeitsverfahren

Die BG-Vorschriften sind für die Mitglieder der Berufsgenossenschaften bindend.


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