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Dreiecksverhältnis


Die beteiligten Parteien des Dreiecksverhältnisses in der Zeitarbeit sind der Zeitarbeitnehmer, das Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) und das Kundenunternehmen (Entleiher).
Zeitarbeitsfirmen überlassen dabei ihre Zeitarbeitnehmer zu gewerblichen Zwecken an andere Unternehmen. Alle drei Parteien sind durch verschiedene Verträge aneinander gebunden.


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