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Externes und internes Personal


Als externes Personal eines Zeitarbeitsunternehmens bezeichnet man Zeitarbeitnehmer oder Leiharbeitnehmer. Dazu zählen Mitarbeiter, die nicht in der Verwaltung oder in den Geschäftsstellen eines Zeitarbeitsunternehmens tätig sind. Das externe Personal wird beim Kundenunternehmen eingesetzt, ist aber dennoch beim Zeitarbeitsunternehmen fest angestellt.

Als internes Personal gelten die Mitarbeiter, die in der Verwaltung oder in den einzelnen Geschäftsstellen eines Zeitarbeitsunternehmens angestellt sind. Zu ihren Aufgaben zählt die Betreuung von Kunden und externem Personal.


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